An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die Aufhebung fast aller Corona-Massnahmen beschlossen. Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind insbesondere folgende Schutzmassnahmen aufgehoben:
- die Maskentragpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen sowie am Arbeitsplatz, wobei die Arbeitgeber nach wie vor für den Schutz ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sind und die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden vorerst bestehen bleiben
- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen, zu denen auch Gottesdienste zählen
- die Einschränkungen privater Treffen
- Home-Office-Empfehlung
Weiterhin in Kraft sind, bis voraussichtlich Ende März 2022, die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie die Isolation von fünf Tagen bei erkrankten Personen.
Auch wenn ab dem 17. Februar 2022 verschiedene Schutzmassnahmen nicht mehr gelten werden, empfehlen die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn den Kirchgemeinden, zum Schutz der vulnerablen Personen weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Da das Coronavirus über Tröpfchen und Aerosole übertragen wird, bleibt beispielsweise das regelmässige Lüften von Innenräumen wichtig. Auch sollten die Hygienemassnahmen weiterhin beachten werden.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Der Kirchgemeinderat und die Mitarbeitenden